Gewerbliche Sachversicherungen
-Feuerschäden

Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz entstanden sind, werden durch die Feuerversicherung abgedeckt. Dies betrifft Schäden an Gebäuden, Betriebseinrichtungen, Vorräten, Akten und Gebrauchsgegenständen der Betriebsangehörigen, soweit es sich nicht um Bargeld, Wertpapiere oder Kraftfahrzeuge handelt.