Gewerbliche Sachversicherungen
-Leitungswasser

Sachschäden, die durch austretendes Wasser auch Wasserleitungen oder Wasser- bzw. Dampfheizungsanlagen entstehen. Gegenstände in nichtbezugsfertigen Gebäude sind nicht mitversichert. Sind Sie für einen Leitungswasserschaden verantwortlich, der Sachen Dritter beschädigt, ist die Haftpflichtversicherung zuständig.