Glasbruch-Versicherung

Die logische Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung

Versichert werden alle zur Wohnung gehörenden Scheiben - auch aus Kunststoff - von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen und Duschkabinen. Außerdem die Scheiben von Bildern, Schränken und Vitrinen; Stand-, Wand- und Schrankspiegeln; Glasplatten und Glasscheiben (bzw. Sichtfenster) von Öfen, Elektro- und Gasgeräten sowie eine Glaskeramik-Kochfläche des Elektroherds oder der Elektrokochmulde. Für die Versicherung ist das Ausmessen und Auflisten der einzelnen Scheiben nicht erforderlich.