Hausratversicherung
-Begriffserläuterungen zur Hausratversicherung

Vollwertversicherung:

Entspricht die Versicherungssumme dem Versicherungswert, so wird der Schaden in voller Höhe ersetzt.

Unterversicherung:

Ist die Versicherungssumme beim Schadenfall niedriger als der Versicherungswert, so haftet der Versicherer nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert.

Verzicht auf Abzug wegen Unterversicherung:

Die Entschädigung wird wegen einer Unterversicherung nicht gekürzt, wenn die Klausel 7712 (92) Kein Abzug wegen Unterversicherung vereinbart ist.

Wohnfläche:

Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich der Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Freizeitzwecken genutzt werden.

Entschädigungsgrenzen:

Sind Entschädigungsgrenzen vereinbart, so wird eine Entschädigung nur bis zu diesem Betrag geleistet. Die Bestimmungen über die Unterversicherung bleiben davon unberührt.

Neuwertversicherung:

Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Falls Sachen für ihren Zweck im Haushalt des Versicherungsnehmers nicht mehr zu verwenden sind, besteht der Versicherungswert in dem für den Versicherungsnehmer erzielbaren Verkaufspreis (gemeiner Wert).

Anpassung des Prämiensatzes:

Der Versicherer kann die Prämie pro 1.000,- € Versicherungssumme für bestehende Versicherungsverträge - auch soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist (Prämiensatz) - vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an erhöhen.

Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Prämiensatzerhöhung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung schriftlich kündigen.

Anpassung der Versicherungssumme:

Die Versicherungssumme kann sich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres automatisch ändern. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Preisindex für "Andere Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise nicht in der Wohnung gelagerte Güter" aus dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte.

Verbundene Versicherung:

Eine "Verbundene Versicherung" ist die in einem Versicherungsvertrag zusammengefasste Versicherung gegen mehrere Gefahren unter Zugrundelegung der dafür in Betracht kommenden einheitlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Gebündelte Versicherung:

Eine gebündelte Versicherung ist die Zusammenfassung mehrerer rechtlich selbständiger Versicherungsverträge in einem Versicherungsschein. Dabei werden für jeden Versicherungsvertrag die in Betracht kommenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen zugrunde gelegt.