Die Entschädigung wird wegen einer Unterversicherung nicht gekürzt, wenn die Klausel 7712 (92) Kein Abzug wegen Unterversicherung vereinbart ist.
Diese wird dem Vertrag stets dann zugrunde gelegt, wenn
- bei Versicherungssummen bis einschließlich 150.000 € (oder bei Entschädigungsgrenzen für Wertsachen über 30%) die Versicherungssumme pro qm Wohnfläche mindestens 600 € beträgt.
Beispiel: Wohnfläche: 88 qm
Versicherungssumme: 52.800 €
88 qm mit 600 € pro qm => Unterversicherungsverzicht wird gewährt;
- bei Versicherungssummen über 150.000 € (oder bei Entschädigungsgrenzen für Wertsachen über 30%) die Versicherungssumme pro qm Wohnfläche nach Abzug des versicherten Wertsachenanteils mindestens 600 € beträgt.
Beispiel:
Wohnfläche: 150 qm
Versicherungssumme: 175.000€
./. 20 % Wertsachenanteil: 35.000€
140.000€
(140.000 € / 150 qm) > 600 € pro qm => Unterversicherungsverzicht wird gewährt.
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