Rechtsschutzversicherung
-Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige gem. § 25 ARB

Dieser Rechtsschutz kann nur angeboten werden, wenn weder der Versicherungsnehmer noch dessen Ehe-/nichtehelicher Lebenspartner selbständig tätig sind.

Versicherter Personenkreis:

  • Versicherungsnehmer,
  • Ehe- bzw. im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner,
  • minderjährige Kinder,
  • volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange sie noch keine erstmalig auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben.

Gültig im privaten sowie als Arbeitnehmer auch im beruflichen Bereich.

Versicherte Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz