Rechtsschutzversicherung
-Privat-Rechtsschutz für Selbstständige gem. § 23 ARB

Versicherter Personenkreis:

  • Versicherungsnehmer,
  • Ehe- bzw. im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner,
  • minderjährige Kinder,
  • volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange sie noch keine erstmalig auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben.

Gültig im privaten und beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit.

Versicherte Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht