Rechtsschutzversicherung -Rechtsschutz für Vereine gem. § 24 Abs. 1b ARB |
Versicherbar sind nur eingetragene Vereine, deren Zweck weder auf einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder gerichtet ist. Versicherter Personenkreis:
Versicherte Leistungsarten:
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