Rechtsschutzversicherung
-Rechtsschutz für Vereine gem. § 24 Abs. 1b ARB

Versicherbar sind nur eingetragene Vereine, deren Zweck weder auf einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder gerichtet ist.

Versicherter Personenkreis:
Für die Wahrnehmung von Vereinsaufgaben, die ihnen gemäß der Satzung obliegen:

  • Verein
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Angestellte
  • Vereinsmitglieder

Versicherte Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz (nur für den Verein)
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz (nur für den Verein)