Rechtsschutzversicherung
-Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 Abs. 1 oder 2 ARB

Für alle oder für alle gleichartigen Motorfahrzeuge und Anhänger.

Versicherter Personenkreis:

  • Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen und mit einem Versicherungskennzeichen versehener Motorfahrzeuge sowie Anhänger, als Erwerber dieser Fahrzeuge und als Mieter eines zum vorübergehenden Eigengebrauch gemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges sowie Anhängers.
  • Versicherungsnehmer als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Insasse, Fußgänger oder Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr.
  • Berechtigte Fahrer der versicherten Fahrzeuge sowie der vom Versicherungsnehmer zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuge.
  • Berechtigte Insassen der versicherten Fahrzeuge sowie der vom Versicherungsnehmer zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuge.

Versicherte Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz