Rechtsschutzversicherung
-Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 Abs. 3 ARB

  • für die im Antrag/Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuge,
  • für eine Auswahl der auf den VN zugelassenen Fahrzeuge,
  • für nicht auf den VN zugelassenen Fahrzeuge.

Versicherter Personenkreis:

  • Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer sowie berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeugs sowie als Mieter eines zum vorübergehenden Eigengebrauch gemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges.
  • Versicherungsnehmer als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Insasse, Fußgänger oder Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr.

Versicherte Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz