Rechtsschutzversicherung
-Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie für Nichtselbstständige gem. § 21 ARB

Dieser Rechtsschutz kann nur angeboten werden, wenn weder der Versicherungsnehmer noch dessen Ehegatte/nichtehelicher Lebenspartner selbstständig tätig sind.

Versicherter Personenkreis:

  • Alle auf den Versicherungsnehmer, den Ehe-/Lebenspartner und die minderjährigen Kinder als Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer zugelassenen und auf deren Namen mit Versicherungskennzeichen versehener Motorfahrzeuge und Anhänger. Berechtigte Fahrer und Insassen dieser Fahrzeuge haben ebenfalls Versicherungsschutz.
  • Für den versicherten Personenkreis besteht Versicherungsschutz auch als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Insassen, Fußgänger oder Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr.

Versicherte Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz