Dieser Rechtsschutz kann nur angeboten werden, wenn weder der Versicherungsnehmer noch dessen Ehegatte/nichtehelicher Lebenspartner selbstständig tätig sind.
Versicherter Personenkreis:
- Alle auf den Versicherungsnehmer, den Ehe-/Lebenspartner und die minderjährigen Kinder als Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer zugelassenen und auf deren Namen mit Versicherungskennzeichen versehener Motorfahrzeuge und Anhänger. Berechtigte Fahrer und Insassen dieser Fahrzeuge haben ebenfalls Versicherungsschutz.
- Für den versicherten Personenkreis besteht Versicherungsschutz auch als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Insassen, Fußgänger oder Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr.
Versicherte Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
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